Familienrat

Familienrat (Family Group Conferencing) ist ein Entscheidungsfindungsverfahren, bei dem Menschen unter Beteiligung ihres sozialen Netzwerks ihre Probleme besprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. Die Inspiration für das Verfahren der Family Group Conference stammt aus der Maori-Kultur Neuseelands und wurde dort 1989 als Verwaltungsverfahren zur Entwicklung von Lösungsplänen in Erziehungshilfefällen und bei jugendlichen Straftätern gesetzlich verankert. Familienräte finden in allen Bereichen, in denen Familien oder Gruppen kollektive Problemlösungen erarbeiten können, Anwendung, z.B. im Schul-, Gesundheits-, Pflege- und Arbeitsbereich oder bei Finanzproblemen.

Inzwischen ist das Verfahren unter verschiedenen Bezeichnungen in Kanada, Australien, USA sowie zunehmend im gesamten europäischen Raum verbreitet. In Deutschland wird es unter dem Namen „Familienrat“ (vormals „Verwandschaftsrat“) insbesondere im Bereich der Jugendhilfe bei Erziehungshilfefragen, bei der Sicherung des Kindeswohls oder in der Jugendgerichtshilfe als Wiedergutmachungskonferenz eingesetzt.

Dem Verfahren liegt ein „radikales Verständnis von Betroffenenbeteiligung im Hilfe- bzw. Lösungsplanverfahren“ zugrunde (Budde/Früchtel). Familien und ihren sozialen Netzwerken werden Entscheidungs- und Gestaltungsmacht zurückgegeben. Durch die Aufgabe der Vormachtstellung der Fachkräfte bei der Lösungsfindung werden die strukturellen Unterschiede in der Positionsmacht von Experten und Betroffenen ausgeglichen (Empowerment).

Den Familien wird zugetraut, Lösungen für ihre Aufgaben und Probleme selbstverantwortlich zu entwickeln und für deren Umsetzung verantwortlich zu sein. Dadurch wird das Recht der Familien, für Entscheidungen über ihre Kinder selbst Verantwortung zu übernehmen, gestärkt (Partizipation). Den verantwortlichen Fachkräften des Jugendamts obliegt es zu entscheiden, dass diese Lösungen dem Schutzauftrag des Jugendamts bei eventueller Kindeswohlgefährdung entsprechen.

Die Einbeziehung des sozialen und strukturellen Umfeldes der Familie und der Fähigkeiten und Möglichkeiten aller Beteiligten orientiert die Hilfeplanung systematisch auf eine konsequente Ressourcensicht und Ressourcennutzung.

Das Verfahren des Familienrats verknüpft die unterschiedlichen Systeme - Soziale Dienste, professionell Tätige, Familien, Gemeinwesen -  mit ihren unterschiedlichen und für das Wohl des Kindes bedeutungsvollen Aufgaben und Kompetenzen. Es setzt Hilfe zur Selbsthilfe um, es aktiviert die Selbsthilfe privater Netzwerke und der vorhandenen Regeleinrichtungen und passt sich damit in das sozialraumorientierte Konzept der Jugendhilfe ein.

„Die Einführung der Familienräte kann dazu beitragen, die sozialen Strukturen einer Gesellschaft zu stärken, indem die einzelnen Menschen die Fähigkeit entwickeln, eigene Entscheidungen zu treffen.“ (Rob van Pagée)

Familienräte werden – ausgehend von Neuseeland -seit über 25 Jahren weltweit erfolgreich eingesetzt. Zwischenzeitlich existieren erfolgreich angewandte weiterentwickelte Verfahren, wie z.B. Gemeinschaftskonferenzen, Persönliche Zukunftsplanung, Nachbarschaftszirkel, Organisationsrat.